Antifaschistischer Widerstand lässt sich nicht verbieten!
Zur aktuellen Repression gegen AntifaschistInnen
im Raum Stuttgart
Artikel erschienen im Gefangenen Info Nr. 308
Antifaschistischer Widerstand lässt sich nicht verbieten!
Zur aktuellen Repression gegen AntifaschistInnen im Raum Stuttgart
Wie anderswo auch ist der staatliche Anti- Antifaschismus im Raum Stuttgart zu einem der zentralen Hebel des Repressionsapparates geworden, wenn es darum geht, die Linke zu kriminalisieren. Die Chronik staatlicher Kriminalisierungsversuche gegen den antifaschistischen Widerstand hat sich in den letzten Jahren massiv verdichtet und nimmt teils skurile Formen an.
Beispielhaft hierfür steht etwa die Geschichte eines Stuttgarter Genossen, der in einem Verfahren wegen dem "Aufruf zu einer Straftat" zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, weil ihn ein Staatsschutzbeamter mit dem Feldstecher beim Verteilen eines Flugblatts der Revolutionären Aktion Stuttgart (RAS) beobachtet haben will. Das Flugblatt schliesslich diente auch zur Legitimierung mehrerer Hausdurchsuchungen. Auf ihm war nämlich zum Widerstand "mit allen Mitteln" aufgerufen worden, und dies in Verbindung mit einem militanten Bild aus den 30er Jahren... Hernach wurde beim antifaschistischen Protest gegen einen Naziaufmarsch in Heidenheim gezielt Jagd auf ihn gemacht. Da er auf der Flucht vor einer vermummten Sondereinheit mit einem nicht als solchen erkennbaren Zivilbeamten zusammengstossen sein soll war eine Bewährungsverlängerung und Schadensersatz fällig.
Neben solchen "grösseren" Prozessen sehen sich AntifaschistInnen mit einer wahren Flut an Anzeigen wegen (mutmasslichen) Kleinstdelikten konfrontiert. Jugendarrest für "ehrabschneidende" Parolen gegenüber Polizeibeamten, Geldstrafen für Schals auf Demos, Anrufe der Cops wegen Demobeteiligung etc., und in letzter Zeit immer wieder Anzeigen wegen der Verwendung durchgestrichener und zerschlagener Hakenkreuze. Gerade die Stuttgarter Staatsanwaltschaft tut sich damit hervor, konsequent jedeN anzuzeigen, der mit derartigen eindeutig antifaschistischen Symbolen an die Öffentlichkeit tritt, so zuletzt bei den "antifaschistischen Kehrwochen" (www.antifaschistische-kehrwochen.tk) sowie bei den Protesten gegen den Nazi-Aufmarsch in Stuttgart am 28.01.2006. Dabei geht es u.a. um Publikationen der VVN, des Antifaschistischen Bündnisses Stuttgart und um Symbole, wie sie im Zuge der staatlichen Antinazi- Kampagnen in allen bürgerlichen Medien präsent waren und auch heute noch etwa von Gewerkschaften verwendet werden.
Mal müssen zur Legitimierung einer solchen Repressionspraxis japanische Touristen herhalten, die Symbole missverstehen könnten, mal muss verhindert werden, dass der Eindruck entstehen könnte, Nazis würden in Deutschland geduldet werden. Die Stuttgarter Staatsanwältin Sabine Mayländer schliesslich erdreistet sich in der SZ vom 26./27.11.2006 antifaschistische Symbole im O- Ton als Mode- Gag unwissender Jugendlicher abzutun. Dabei ist alleine auf rein rechtlicher Ebene die amts- und landgerichtliche Willkür absolut nicht mit älteren BGH- Urteilen vereinbar (siehe u.a. PE der Roten Hilfe "ibfierub" unter www.rote-hilfe.de und Analyse des AKJ/www.). Das Feigenblatt der "moralischen Verpflichtung" ist zu klein, als dass es die offensichtliche Absicht verdecken könnte, mit willkürlich konstruierten Legitimationen linken Widerstand gezielt anzugehen.
Die letzte Repressionsepisode staatlichen Anti- Antifaschismus endete für zwei Betroffene nun in Stuttgart- Stammheim. Was war passiert? Im Vorfeld des geplanten Nazi- Aufmarsches in Stuttgart am 28.01.2006 fand eine Spontandemonstration von Antifas zur Wohnung der Anmelderin und Aktivistin der "Kameradschaft Stuttgart" statt. Dabei ging eine Scheibe der Faschistin zu Bruch. Im Anschluss nahm ein massives Polizeiaufgebot willkürlich 14 Personen fest, die sich im Stadtviertel aufhielten. Eine Person wurde am nächsten Tag frei gelassen, 11 Personen sassen bis am Samstag um 18 Uhr (d.h. bis nach dem Ende des Nazi- Aufmarsches) in Unterbindungsgewahrsam, zwei Personen blieben eine Woche in U-Haft sitzen bis zum Termin ihres Schnellverfahrens. Die Bedingungen im Knast sprachen allen formalen Rechten in einer solchen Situation Hohn: die Betroffenen hatten teilweise keine Decke und/oder keine Matratze in ihrer Zelle, eine Zelle hatte kein Wasser, eine andere stand unter Wasser, Telefongespräche wurden verweigert, die Annahme von Kleidung in Stammheim ebenfalls etc.
Für Freitag, den 03.02.2006 waren nun gegen die zwei Personen in U-Haft und eine weitere Schnellverfahren angesetzt. Der Vorwürfe lauteten im Einzelnen: Landfriedensbruch, Landfriedensbruch und Verstoss gegen das Versammlungsgesetz (die Betroffene soll bei diesen sommerlichen Temperaturen tatsächlich mit Mütze und Schal angetroffen worden sein = Vermummung), sowie schwerer Landfriedensbruch. Ein Schnellverfahren wurde in ein normales Verfahren umgewandelt, der Angeklagte kam frei. Eines endete mit einer Geldstrafe von 210 Euro (unter Strafvorbehalt), eines mit einer von 600 Euro (wg. zusätzlicher Vermummung). Deshalb sassen zwei Personen eine Woche in Stuttgart- Stammheim! Abermals ist allzu offensichtlich, dass die Repressionsbehörden einen weiteren Versuch unternehmen, ein abschreckendes Exempel zu statuieren um alle diejenigen abzuschrecken, deren Antifaschismus sich in blossen Lippenbekenntnissen erschöpft.
Dass dieses massive Auftreten den antifaschistischen Protest nicht einschüchtert wurde gleich am 28.01.2006 unter Beweis gestellt, als hunderte AntifaschistInnen den ersten Aufmarschversuch seit sechs Jahren in Stuttgart nach ca. 100 Metern vereitelten.
Gegen die breit gestreuten Angriffe des Staates gilt es ein solidarischen Bündnis aller AntifaschistInnen zu bilden. Nur gemeinsam können wir diesen Angriffen mit aller Entschiedenheit juristisch und politisch entgegentreten.
Ein wichtiger Teil der Solidaritätsarbeit bleibt natürlich weiterhin die konkrete Unterstützung der Betroffenen. Da uns möglicherweise noch eine ganze Reihe an Prozessen bevorsteht, bitten wir um finanzielle Unterstützung für die Betroffenen.
Bunte Hilfe Stuttgart
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Ludwigstr.110a
70197 Stuttgart
mail: buntehilfe@gmx.net
Konto: Postbank Stuttgart, BLZ 600 100 70; Kto.-Nr.: 372 42 702
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