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Beispiele für den Umgang mit Leuten in Unterbindungsgewahrsam während des G8-Gipfels 2007
in Heiligendamm.
Kurzberichte von Betroffenen aus Stuttgart


Beispiel 1: Wir nennen den Genossen Rainer

Rainer war vom Dienstag, den 5. Juni 2007 bis zum Freitag, den 8. Juni 2007 in Unterbindungsgewahrsam. Seine Festnahme erfolgte im Rahmen einer Personenkontrolle am Bahnhof Schwaan. Als Begründung wurde angeführt, dass der Betroffene sich über einen -real niemals existierenden- Platzverweis hinweg gesetzt habe und (potentieller) linker Gewalttäter sei. Eine mitgeführte Fahne wurde zudem zu einem Knüppel umgedeutet. Mehr als zwei Stunden verbrachte Rainer mit anderen daraufhin in einem Polizeibus in der prallen Sonne, ohne etwas zu trinken zu bekommen. Dann wurde er in die Gefangenensammelstelle (GeSa) Rostock/Industriestrasse gebracht, wo er wiederum gegen Mitternacht zur Vernehmung gebracht wurde. In den frühen Morgenstunden des folgenden Tages erfolgte der Beschluss für den Unterbindungsgewahrsam durch das Amtsgericht, wogegen der Betroffene Beschwerde einlegte. Die Bedingungen in der GeSa: Käfige, in denen 24 Stunden das Licht brannte und es durchgehend laut war. Die Gefangenen wurden teils gefilmt und mussten auf dünnen Matten schlafen (wenn sie konnten).
Gegen 6 Uhr am 6. Juni 2007 wurde Rainer in die JVA Büzow verlegt, vorort musste er mit anderen jedoch zunächst abermals über drei Stunden ohne etwas zu trinken in einem Polizeibus verbringen, weil angeblich vorort keine Beschlüsse angekommen seien. Am späten Vormittag endlich wurden die Gefangenen in die Zellen gebracht, wo sie in den Hungerstreik traten. Nachmittags folgte dann eine Anhörung vor dem Landgericht in Rostock, das Rainers Beschwerde jedoch abwies.
Am Morgen des 7. Juni 2007 musste Rainer seine Sachen zusammenpacken und ihm wurde mitgeteilt, dass er nach Lübeck verlegt werden solle. Auf die Frage, wer dies verfügt habe und warum gaben die Beamten an, sie wüssten von nichts. In der JVA Lübeck musste der Genosse zunächst Gefängniskleidung anziehen und wurde dann wie weitere Gefangene in eine Einzelzelle in den Hochsicherheitstrakt gesteckt. Auf die Forderung nach einem Anwaltstelefonat gaben die Beamten an, man könne hier nur einen Brief schreiben. Auch auf eine spätere Anfrage hin wurde ein Telefonat verweigert. Die Bedingungen in der JVA: 23 Stunden Einschluss, Hofgang nur mit Hand- und Fussfesseln und in Begleitung von drei bis sechs Justizbeamten. Am Freitag, den 8. Juni 2007 erfolgte gegen 22 Uhr die Freilassung Rainers. Erst zu diesem Zeitpunkt war es ihm möglich, den Ermittlungsausschuss zu informieren, dass er nach Lübeck verlegt worden und nunmehr frei war. Bis zu seiner Entlassung dauerte auch sein Hungerstreik an.

Beispiel 2: Wir nennen den Genossen Thomas

Thomas wurde bei der selben Personenkontrolle wie Rainer festgenommen. Als Begründung wurde angeführt, er habe Vermummungsmaterial mit sich geführt, zudem sei er einschlägig bekannt (Thomas ist nicht vorbestraft, verwiesen wurde lediglich auf ein Ermittlungsverfahren, dass mittlerweile eingestellt wurde). Er musste die selben Zwischenstationen wie Rainer durchlaufen, blieb aber in der JVA Büzow. Als er dort seinen Hunger- und Durststreik ankündigte, wurde ihm strengste Kontrolle angedroht und er in eine Einzelzelle verlegt. In der Folge verweigerten ihm die Justizbeamten u.a. ein Telefonat mit der Begründung, er sei ja eventuell viel zu schwach und könne auf dem Weg zum Telefon stürzen. Erst am Donnerstag gegen 14 Uhr wurde ihm ein Telefonat ermöglicht, so dass er den EA über seine Festnahme und den Hungerstreik von mehreren AktivistInnen informierte. Thomas wurde wie Rainer gegen 22 Uhr am 8. Juni 2007 frei gelassen.

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