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Kundgebungsanmelder in Pforzheim in Berufung verurteilt!

Vor dem Landgericht Karlsruhe - Auswärtige Jugendkammer Pforzheim - endete am Freitag den 20.02.09 die Berufungsverhandlung gegen den Anmelder einer Kundgebung vom 23. Februar 2007 unter dem Motto "Für Frieden und Völkerverständigung" in Pforzheim. Der Anmelder war vor dem Amtsgericht Pforzheim wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zu 50 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt worden. Vorgeworfen wurde ihm, nicht entschlossen genug gegen Kundgebungsteilnehmer vorgegangen zu sein die, entgegen der Auflagen, Alkohol aus Glasflaschen konsumiert hatten.

Bereits im Laufe des ersten Verhandlungstages am 30. Januar zeigte sich, wie albern die erhobenen Vorwürfe sind. Dort bestätigte der damalige Einsatzleiter der Polizei, dass der Anmelder mehrmals auf das Alkoholverbot hingewiesen hatte und auf einzelne Personen zugegangen war - wohlgemerkt bei einer Kundgebungsdauer von 40 Minuten. 

Nach weiteren drei Zeugen und einem 30 minütigen Beweisvideo hatte sich an diesen "Tatsachen" trotz aller Bemühungen der Staatsanwaltschaft immer noch nichts geändert. Auch der Leiter des Ordnungsamts Kühn konnte zum Sachverhalt keine weiteren Erkenntnisse beisteuern und unterstrich mit seinem Sprachstil lediglich die Tatsache, dass er ein Reaktionär ist.

Bereits am ersten Verhandlungstag merkte die Richterin an, dass derartige Verfahren für gewöhnlich eingestellt werden. Der zuständige Staatsanwalt lehnte dies allerdings vehement ab. Begründung war die politische Bedeutung, die seine Behörde dem 23. Februar, im Zuge der generellen Stimmung in der Stadt Pforzheim, als Lokaltrauertag beimisst. Eine fatales Signal, dass eine kritische antifaschistische Intervention anlässlich regelmäßiger Naziauftritte und geschichtsrevisionistischer bürgerlicher Trauerzeremonien zum zentralen Angriffspunkt der Repressionsorgane an diesem Tag wird.

Das Urteil der ersten Instanz wurde in soweit abgeändert, dass das verhängte Urteil nun "eine Verwarnung mit Strafvorbehalt" auf ein Jahr Bewährung nach §59 StGB ist. Damit muss der Verurteilte nun die Strafe von 1000 Euro zwar vorerst nicht zahlen, die Gerichtskosten und eigenen Auslagen bleiben aber und die liegen mit Anwalts- und Gerichtskosten bei drei Verhandlungstagen (in beiden Instanzen) deutlich höher als die eigentliche Strafe.

Das Verfahren reiht sich in eine allgemein zunehmende Repression gegen DemonstrationsanmelderInnen ein. Dabei müssen immer absurdere Begründungen zur Kriminalisierung legaler politischer Arbeit herhalten: Zu schnelles Rennen, unerlaubtes Musikabspielen und Alkoholkonsum aus Glasflaschen sind nur wenige aktuelle Beispiele aus Baden-Württembergs Gerichtssälen.

Die zermürbende Taktik der Repressionsorgane muss im Sande verlaufen!
Solidarisiert euch mit den Betroffenen, spendet an die Rote Hilfe!

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