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Aufruf wegen der Hausdurchsuchung am 30.11.2004 im Infoladen Stuttgart


Schluss mit der Kriminalisierung linker und antifaschistischer Politik!

In Stuttgart sehen sich AntifaschistInnen derzeit mit massiven Einschüchterungsversuchen und Kriminalisierungsdrohungen konfrontiert.
Im Kern der aktuellen Verfahren stehen dabei zwei Flugblätter der AG Antifa der Revolutionären Aktion Stuttgart (RAS).
Ein Flugblatt ruft zur Solidarität mit Betroffenen staatlicher Repression im Raum Schwäbisch Gmünd auf. Dort konnten sich jahrelang Nazis ungestört auf diversen Stadtfesten breit machen, Menschen die nicht in ihr faschistisches Weltbild passen bedrohen und tätlich angreifen. Auf einem Stadtfest kam es am 8. Mai diesen Jahres zur entschiedenen Gegenwehr von AntifaschistInnen gegen die anwesenden Nazis. Nach jahrelanger Tatenlosigkeit der Staatsschutzbehörden wurde dies nun zum Anlass genommen, bei Dutzenden vermeintlichen und "ortsbekannten" Linken Hausbesuche abzustatten, Vorladungen zu verschicken, Drohungen auszusprechen und Ermittlungsverfahren einzuleiten, sowie ca. 150 Menschen zu verhören. Dass die RAS in ihrem Flugblatt zur Solidarität mit den von der Repression Betroffenen aufrief stellt nun die Grundlage für ein Verfahren wegen "Billigung von Straftaten". Der Aufruf zu Spenden für Anwalts - und Prozesskosten wird zudem als "Belohnung der Straftat" bewertet.
Im Zuge des aktuellen Verfahrens wurde zunächst eine Ermittlung gegen einen Redakteur des Freien Radios für Stuttgart eingeleitet, weil dieser das Flugblatt in seiner Sendung verlesen haben soll. Des weiteren diente der Vorwurf auch zur Begründung zweier Hausdurchsuchungen am 30. November 04; zum einen im BAZ110, einem selbstverwalteten Kultur- und Politzentrum im Stuttgarter Westen. Dort wurde das Türschloss aufgebrochen, alle Räume durchsucht und Schränke geöffnet, im Infoladen wurden mehrere Flugblätter, Datenträger, Aktenordner, antifaschistisches Recherchematerial, die Postfächer der RAS, sowie ein Rechner beschlagnahmt. In Göttingen wurden die Räume von Politik und Kultur e.V. (PUK) durchsucht, dem linken Internetanbieter, bei dem die RAS eine Homepage unterhält.

Das zweite Flugblatt der AG Antifa, wegen welchem ermittelt wird, ruft zu Gegenaktionen gegen einen der zahlreichen Naziaufmärsche in Schwäbisch Hall auf. Dort wurden den Bemühungen der neofaschistischen "Bewegung deutsche Volksgemeinschaft" (BDVG) bislang von staatlicher Seite keinerlei Schwierigkeiten zum offen bekundeten Ziel, Schwäbisch Hall zur Hauptstadt ihrer Bewegung zu machen, bereitet. Sämtliche Aufmärsche wurden bislang genehmigt und polizeilich durchgesetzt. AntifaschistInnen, die sich den Nazis in den Weg stellen sehen sich hingegen mit zahlreichen Verfahren, Vorladungen und sogar einer eigenen Sonderermittlungskommission konfrontiert.
Als "Aufruf zu Straftaten" wird gewertet, dass in dem Flugblatt dazu aufgerufen wird, den Aufmarsch der Faschisten zu verhindern. Da ein Nazi in Hakenkreuzpullover abgelichtet ist, kommt die "Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole" hinzu. Bei einer Einzelperson gab es wegen diesem Flugblatt bereits eine Hausdurchsuchung und es läuft nun gegen sie ein Verfahren. Zur Begründung dient alleine, dass der Staatsschutz den Betroffenen auf einer Kundgebung beobachtet haben will, wie er das kriminalisierte Flugblatt verteilt hat.
Auch dieses Flugblatt dient zur Legitimierung der aktuellen Hausdurchsuchungen in Stuttgart und Göttingen.

Die aktuellen Kriminalisierungsbemühungen stellen einen massiven Angriff gegen jede Form linker Politik dar. Im Zusammenhang mit dem Verfahren und dem skandalösen Vorgehen des Staatschutzes in Schwäbisch Gmünd soll jede Solidarisierung und kritische Öffentlichkeit be- und verhindert werden. Der Vorwurf der "Belohnung" von Straftaten richtet sich prinzipiell gegen jede Solidaritätsarbeit innerhalb der Linken und kann gegen alle möglichen Formen von Antirepressionsarbeit und -organisationen gerichtet werden. Bei dem Mobilisierungsflugblatt gegen den Aufmarsch von Nazis in Schwäbisch Hall wird versucht, antifaschistische Mobilisierungen, die sich gegen genehmigte faschistische Demonstrationen richten, zu kriminalisieren. Dies kann Mobilisierungen gegen jegliche Aktivitäten der Faschisten betreffen. Ebenso werden Gesetze, die eigentlich im Kampf gegen faschistische Hetze zum Einsatz kommen sollten, gegen eindeutig antifaschistische Veröffentlichungen gewandt.
Diese skandalösen Begründungen und die absolut unverhältnismässige Vorgehensweise der Repressionsbehörden mit mehreren Hausdurchsuchungen, Ermittlungsverfahren u.ä. gilt es jetzt öffentlich als politischen Angriff auf linke, antifaschistische Politik anzuprangern.

Wir fordern deshalb die Herausgabe aller beschlagnahmten Gegenstände.

Wir fordern die Einstellung aller Verfahren gegen die Betroffenen in Stuttgart,
Schwäbisch Gmünd und Schwäbisch Hall.

Wir richten uns gegen die Zensurversuche gegen linke Internetprojekte und unabhängige Medien.

Wir rufen auf zur gemeinsamen Solidarität der Linken, damit die aktuellen Kriminalisierungsversuche entschieden zurückgewiesen werden.

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