Schluss mit der Kriminalisierung!
Gericht verurteilt Stuttgarter Antifaschisten zu Bewährungs- und Geldstrafe
Schluss mit der Kriminalisierung von AntifaschistInnen!
Gericht verurteilt Stuttgarter Antifaschisten zu Bewährungs- und Geldstrafe
Am heutigen Mittwoch, 25.01.2006 fand vor dem Amtsgericht in Heidenheim der Prozess gegen einen Antifaschisten aus Stuttgart statt. Am 13.08.2005 marschierten Nazis durch Heidenheim. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, Steine auf den Naziaufmarsch geworfen und sich anschließend seiner Festnahme entzogen zu haben. Auf der Flucht vor einer vermummten Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) habe der Angeklagte einen Polizeibeamten in Zivil umgerannt - dieser erstattete Anzeige wegen Körperverletzung.
Der aktuelle Prozess ist nur eine Station einer mittlerweile längeren Repressionsgeschichte gegen ihn. Zuletzt wurde er in einem skandalösen Prozess des Tatvorwurfs für schuldig befunden, mit einem antifaschistischen Mobilisierungsflugblatt zu Straftaten ("mit allen Mitteln gegen den Aufmarsch vorzugehen") aufgerufen zu haben. Einziger "Beweis" waren die Aussagen eines Staatsschutzbeamten, der ihn beim Verteilen mit dem Feldstecher beobachtet haben will.
Zusammen mit dem Urteil aus diesem Prozess ist der Betroffene nunmehr zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten Freiheitsstrafe auf drei Jahre Bewährung und 750 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Das ganze Verfahren ist typisch: die Polizei konstruiert aus dem Zusammenstoß zweier Personen - Beide Beteiligten trugen leichte Blessuren davon - eine vorsätzliche Körperverletzung. Das Gericht verhängt 2 Monate Freiheitsstrafe(!) auf 3 Jahre Bewährung. Auch dieses Urteil beruht übrigens alleine auf den Aussagen des involvierten Beamten, der vor Ort nicht als Polizist erkennbar war.
Mit der Kriminalisierung des Stuttgarter Aktivisten wollen die Repressionsorgane zum einen dem Engagement des Antifaschisten einen Riegel vorschieben. Zum anderen sollen alle eingeschüchtert werden, deren politische Praxis sich nicht in heuchlerischen Lippenbekenntnissen und folgenlosen Aufrufen zu mehr Zivilcourage erschöpfen.
Der aktuelle Prozess ist nur ein Teil allgemein zunehmender Kriminalisierung antifaschistischer Praxis in Baden-Württemberg. So werden in jüngster Vergangenheit etwa Gesetze, die eigentlich gegen Nazis zum Einsatz kommen sollten verstärkt gegen links eingesetzt. Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen und Anzeigen wegen der Verwendung eindeutig antifaschistischer Symbole wie durchgestrichener oder zerschlagener Hakenkreuze häufen sich. In diesen Fällen wird den Betroffenen vorgeworfen, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet zu haben. Allein am vergangenen Wochenende wurden im Zusammenhang mit zwei Informationsständen im Rahmen der "Antifaschistischen Kehrwochen" Anzeigen gegen über 20 AntifaschistInnen erstattet. Die Stuttgarter Staatsanwältin Sabine Mayländer diffamierte den antifaschistischen Widerstand in der Süddeutschen Zeitung zuletzt (26/27.11.2005) als Modegag unpolitischer und unwissender Jugendlicher ("Ein Schüler weiß doch gar nicht so genau, warum er sich einen Button ansteckt. Der macht das doch vor allem, weil es in ist.").
Dazu Christine Arnold, Sprecherin der Bunten Hilfe Stuttgart:
"Während sich die menschenverachtende Propaganda der Faschisten unverhohlen auf der Strasse präsentieren kann, sehen sich AntifaschistInnen mit einer Flut von Anzeigen überzogen.
Wir rufen alle fortschrittlichen Kräfte und AntifaschistInnen dazu auf, gemeinsam der Repression gegen den Stuttgarter Genossen und allen Betroffenen unseren entschlossenen Widerstand entgegenzusetzen!"
Einstellung aller Verfahren gegen AntifaschistInnen!!
Solidarität mit den von Repression betroffenen AktivistInnen!!
Stuttgart, den 25.01.2006
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