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Schluss mit der Kriminalisierung!
Antifaschismus ist Notwendig - nicht kriminell

Schluss mit der Kriminalisierung!
Antifaschismus ist Notwendig - nicht kriminell

Am Dienstag, den 05. Juli 2005 (wurde auf Dienstag, 06. September verlegt!) findet am Landgericht in Stuttgart ein Prozess gegen einen Antifaschisten statt. Sein Vergehen: Er soll im September 2004 auf einer Kundgebung ein Flugblatt verteilt haben, welches zu Protesten gegen einen Aufmarsch der Nazi-Organisation Bewegung deutsche Volksgemeinschaft (BDVG) aufrief. Bereits wenige Tage nach der angeblichen Verteilung des Flugblatts durchsuchte knapp ein Dutzend Beamte des Staatsschutzes und anderer Polizei-Dienststellen die Wohnung des Betroffenen. Ebenso wurden Plakate, die ebenfalls zu Protesten gegen den Naziaufmarsch aufriefen und in Stuttgart plakatiert wurden auf DNA-Spuren überprüft um zu versuchen auch sie dem Betroffenen zu zuordnen.
Ihm werden nun gleich mehrere Straftaten vorgeworfen, so "öffentliche Aufforderung zu Straftaten" und "das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen".
Im März diesen Jahres wurde er deshalb bereits vom Amtsgericht zu einer 3-monatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Gericht verurteilte ihn allerdings nur wegen "Aufruf zu Straftaten" und wies die Anklage wegen der "Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" zurück. Sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft, die auch den zweiten Anklagepunkt durchbringen will, gingen in Berufung, weswegen nun vor dem Landgericht erneut ein Prozess stattfindet.

Straftatbestand: Eintreten gegen den Faschismus

Die Staatschützer und die Staatsanwältin berufen sich darauf, dass der Aufmarsch der Nazis nicht verboten wurde. Daher sei die Verteilung des Flugblatts eine Aufforderung "Gewalttätigkeiten vorzunehmen oder anzudrohen oder grobe Störung zu verursachen, in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln" (Zitat aus der Anklageschrift). Im Klartext heißt dies, dass sämtliche Versuche, zu verhindern dass Nazis ihre menschenverachtende Propaganda mithilfe ihrer Aufmärschen verbreiten, Gefahr laufen verfolgt und kriminalisiert zu werden.
Dies ist nicht nur im Hinblick auf die deutsche Geschichte, die mit der Machtübergabe 1933 an die NSDAP (die eben kein Putsch o.ä. war) nur allzu deutlich gezeigt hat, dass der bürgerliche Staat alles andere als ein antagonistisches Verhältnis zum Faschismus hat, nicht hinzunehmen. Auch in der aktuellen Situation wird immer deutlicher, dass der antifaschistische Widerstand für uns alle eine Notwendigkeit darstellt: Nazis haben seit 1990 etwa 130 Menschen in der BRD ermordet und unzählige verletzt. Dank Polizeischutz können sie nahezu wöchentlich Aufmärsche durchführen, ihre Strukturen aufbauen und ihre Propaganda verbreiten. Zeitgleich kommen regelmäßig Kontakte zwischen bekennenden Nazis und Funktionären der konservativen Parteien und deren gemeinsame Arbeit in verschiedenen Vereinen, Stiftungen und Zeitungen ans Tageslicht. Organisationen wie die NPD wurden und werden nachweislich von Geldern des Verfassungsschutzes aufgebaut und erhalten Millionen an offiziellen staatlichen Zuschüssen zur Parteienfinanzierung.
Dass in dieser Situation nicht nur der direkte Widerstand gegen die Faschisten von staatlicher Repression betroffen ist, sondern sogar der Aufruf zum Widerstand kriminalisiert wird, ist eine nicht hinnehmbare Bedrohung für alle AntifaschistInnen.

Neben dem Aufruf zur Verhinderung des Aufmarsches, soll auch die Abbildung von Nazis auf dem Flugblatt einen Straftatbestand darstellen. Dies liest sich in der Anklageschrift dann folgendermaßen: "…soll daher auch jeglicher Anschein vermieden werden, in Deutschland würden nationalsozialistischer Strömungen geduldet. Dies verbietet die Verwendung der verbotenen Symbole durch die Gegner des Nationalsozialismus, wenn der politische Frieden im Einzelfall bedroht wird (…) Mit Bildern von demonstrierenden Rechtsextremisten, die Hakenkreuze tragen und den Hitlergruß verwenden, wird suggeriert, dass solche Handlungen in der Bundesrepublik Deutschland toleriert werden, wodurch der politische Frieden erheblich beeinträchtigt und daher eine Strafbarkeit nach § 86a StGB zu bejahen ist." (Fehler im Original)
Nicht die Demonstration der Nazis mit ihren volksverhetzenden Inhalten (siehe Kasten), auch nicht die Nazis in der BRD an sich, sondern deren Thematisierung von Seiten der AntifaschistInnen bedrohe also den politischen Frieden. Dieser unglaublichen Argumentation des Staatsschutzes und der Staatsanwaltschaft wollte selbst die Ermittlungsrichterin, die dennoch die Hausdurchsuchung bei dem Angeklagten anordnete, zunächst nicht folgen. Das die Anklage in diesem Punkt überhaupt zugelassen wurde, sollte nicht nur für aktive AntifaschistInnen von Interesse sein. Praktisch sämtliche Darstellungen von durchgestrichenen Hakenkreuzen und von Bildern die Nazis bei strafbaren Handlungen zeigen, können kriminalisiert werden. Was es nicht geben darf, gibt es nicht - wer es trotzdem abbildet macht sich strafbar.
Dass ihre Argumentation aus der Anklageschrift offenbar sogar der Staatsanwältin zu peinlich war, um sie bei der Verhandlung vor einem bis auf den letzten Platz gefüllten Gerichtssaal vorzutragen, zeigte sich bei der Verhandlung im März. Dort argumentierte sie ausschließlich mit einer angeblich nicht auf den ersten Blick zu erkennenden antifaschistischen Positionierung des Flugblattes und der Gefahr, dass die Abbildung von Hakenkreuzen (die symbolisch zerschlagen werden!) auch als nationalsozialistische Symbolik wahrgenommen werden könne.

Die Kriminalisierung als Teil einer Welle staatlicher Repression gegen linke und antifaschistische Aktivitäten in Stuttgart und der Region

Das Verfahren ist keineswegs das einzige Beispiel staatlicher Repression gegen Linke und AntifaschistInnen in den letzten Monaten. So wurden im Zusammenhang mit der revolutionären 1. Mai Demonstration in Stuttgart 2004 mehrere Verfahren, wegen "Widerstand gegen die Staatsgewalt" und "Körperverletzung" eingeleitet. Sie endeten mit Strafbefehlen von mehreren tausend Euro und einer Bewährungsstrafe. Dies, obwohl die Demonstration, trotz Provokationen der Polizei ohne Zwischenfälle verlief, sieht man von dem Abfeuern eines Feuerwerkskörpers in die Luft ab. Erst nach Ende der Demonstration wurden mehrere Menschen grundlos festgenommen, was zu einer kurzen Rangelei führte. Für die angeblichen Straftaten gibt es weder Beweise noch unabhängige Zeugen die die Vorwürfe der "betroffenen" Polizisten bestätigen konnten. Die Zeugen der Verteidigung wurden vom Gericht ignoriert.

Auch nachdem es am 8. Mai 2004 zu einer Auseinandersetzung zwischen einem aggressivem Nazi-Mob und militanten AntifaschistInnen auf einem Dorf-Fest in Pfahlbronn kam, nutzte dies der Staatsschutz um eine Welle staatlicher Kriminalisierungs- und Einschüchterungsversuche loszutreten. Gegen AntifaschistInnen aus der Region um Schwäbisch Gmünd wurde wegen "besonders schwerem Landfriedensbruch" ermittelt. Dieser relativ schwerwiegende Vorwurf sollte offenbar die Ermittlungsmethoden begründen. Diese beinhalteten etwa 150 Vorladungen und Verhöre, Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen. Selbst bei Minderjährigen wurden DNA-Proben entnommen und gerichtlich nicht abgesegnete "Hausbesuche" von der Polizei bei mehreren Jugendliche durchgeführt um auf diese Druck auszuüben.
Dass AntifaschistInnen ausgerechnet in einer Region mit solchen Ermittlungsmethoden konfrontiert sind, die bundesweit in die Schlagzeilen geriet, weil die Polizei seit Jahren die relativ starke und gewalttätige Neo-Nazi Szene nicht in den Griff bekommt, spricht für sich.
Mittlerweile zeigte sich, dass die Ermittlungen selbst nach bürgerlichem Recht keine Grundlage hatten: Die Staatsanwaltschaft sah sich gezwungen fast alle Verfahren gegen die betroffenen AntifaschistInnen einzustellen. Nur ein Jugendlicher wurde aufgrund von fragwürdigen Zeugenaussagen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Im Vordergrund stand offensichtlich die Durchleuchtung und die Einschüchterung der linken Szene in der Region.

Die AG Antifa der Revolutionären Aktion Stuttgart (RAS) dokumentierte die Ermittlungsmethoden nach diesem Vorfall in einem Flugblatt und rief zur Solidarität mit den betroffenen AntifaschistInnen auf. Auch dies rief wieder umgehend den Staatsschutz auf den Plan. Zunächst wurde ein Redakteur des Freien Radios für Stuttgart polizeilich vorgeladen, weil er dieses Flugblatt im Radio verlesen haben soll. Mittlerweile dient dieses Flugblatt ebenso wie das Flugblatt gegen den Naziaufmarsch in Schwäbisch Hall, das ebenfalls von der Revolutionären Aktion Stuttgart stammt, dem Staatsschutz um auch gegen diese vorzugehen. Ihren vorläufigen Höhepunkt fanden die Ermittlungen gegen die RAS in einer Hausdurchsuchung im Politik- und Kulturzentrum BAZ110 und dem Infoladen in Stuttgart. Dabei wurden u.a. zahlreiche Ordner, Dokumente und ein Computer beschlagnahmt. Bei dem Verein PUK in Göttingen, bei welchem die RAS ihre Homepage unterhielt wurden Daten beschlagnahmt, um Namen von Personen die der RAS zuzuordnen sind ausfindig zu machen.

Auch im Zusammenhang mit einer Reclaim The Streets Party in der Stuttgarter Innenstadt im Juni 2004 kam es zu Übergriffen der Polizei und zu einer Verurteilung. Der Angeklagte wurde zu 4 Monaten Gefängnis auf 2 Jahre Bewährung und zur Zahlung von 1000 Euro verurteilt. Ausserdem muss er an einem sog. Anti-Aggressionstraining in einer Polizeiwache teilnehmen. Ihm wurde vorgeworfen im Zusammenhang mit einer missglückten Festnahme eines anderen Teilnehmers der RTS-Party einen am Boden liegenden Polizeibeamten getreten zu haben. Die "Beweise" sind, wie üblich, einzig die Aussage des Polizisten, obwohl dieser mehrere Zeugen und sogar eine Polizistin widersprachen.

Dies ist nur eine verkürzte und unvollständige Auflistung. Die erwähnten Kriminalisierungen in Stuttgart und der Region sind letztlich Teil einer bundesweit und auf ähnlichem Niveau europaweit stattfindenden Verschärfung staatlicher Repression. Diese Verschärfung richtet sich gegen die unterschiedlichsten Formen linker und revolutionärer Politik, gegen Internetprojekte, Organisationen, einzelne Aktive und auch gegen ganze Demonstrationen. Sie ist Teil einer politischen Entwicklung die auch in den Metropolen immer weniger auf Kompromisse und immer mehr auf eine offene Durchsetzung der Interessen der herrschenden Klasse aus ist. Diese Entwicklung hat eine militärische Dimension, die sich in Aufrüstung und der Durchführung imperialistischer Kriege äussert, eine ökonomische Dimension die sich durch die Angriffe auf die Lebenssituation breiter Kreise der Bevölkerung durch Lohnkürzungen und Sozialabbau äussert und eben eine repressive, die jegliches Aufbegehren gegen diese Zustände kriminalisiert und angreift.

Es gilt, diese Angriffe nicht einfach hinzunehmen sondern sie zu thematisieren und dagegen anzukämpfen. Lassen wir uns nicht einschüchtern und lassen wir die von den Kriminalisierungen Betroffenen nicht alleine.

Betroffen sind einige
- gemeint sind wir alle!

Zeigt Euch solidarisch mit dem angeklagten Antifaschisten und kommt zur Verhandlung:

 

Die Verhandlung findet nun am Dienstag, 06. September um 9 Uhr vor dem Landgericht in Stuttgart statt
(Saal 4, Olgastrasse 2)



Anhang 1
Der Aufmarsch der BDVG in Schwäbisch Hall

Der Aufmarsch am 11.09.2004 gegen den sich das verteilte Flugblatt richtete, fand unter dem Motto "Die USA sind unser Unglück" statt. Bereits das Motto war an die NS-Parole "Die Juden sind unser Unglück" angelehnt. Auf dem selben Niveau bewegte sich auch der weitere Text des Aufrufes. So wurde darin der Vernichtungsfeldzug Nazi-Deutschlands als "tapferer Abwehrkampf unserer Soldaten im 2. Weltkrieg gegen den barbarischen Sowjetbolschewismus" bezeichnet. Über den Angriff Nazi-Deutschlands auf die Sowjetunion, der Millionen Menschen das Leben kostete und für weitere Millionen Leid und Elend mit sich brachte heisst es im Text: "…hat das Deutsche Reich am 22.06.1941 seinen im Interesse Gesamteuropas durchgeführten Präventivschlag (…) begonnen".
Der Aufmarsch fand laut Flugblatt der BDVG auch "mit besonderer Unterstützung und unter Schirmherrschaft von: 1. SS-Pz. Korps-Truppenkameradschaft der ehem. 1 SS-Pz.Div. Leibstandarte Adolf Hitler - 12. SS-Pz.Div. Hitler Jugend …" statt.

Trotz dieses offiziellen Aufrufes zu dem Aufmarsch und der Tatsache, dass bei vorangegangenen Aufmärschen bewaffnete Nazis mehrmals versuchten AntifaschistInnen anzugreifen wurde er nicht verboten. Im Gegenteil: Wie schon bei den zahlreichen Nazi-Aufmärsche in den Monaten zuvor, war auch am 11.09. ein enormes Polizeiaufgebot von etwa 1000 Polizisten mit Sondereinsatzkommandos etc. vor Ort, um den Weg für die etwa 200 Faschisten frei zu prügeln. Dabei wurden mehrere AntifaschistInnen verletzt und zahlreiche festgenommen.

Anhang 2
Ablauf der Verhandlung vor dem Amtsgericht im März 2005

Nachdem die Anklage des Antifaschisten von der Bunten Hilfe und der Revolutionären Aktion mit Presseerklärungen und Flugblättern thematisiert wurde, fanden sich etwa 60 Menschen beim Amtsgericht ein um der Verhandlung beizuwohnen. Die zuständige Richterin erlies kurz vor der Verhandlung die Anordnung alle Prozess-BesucherInnen zu durchsuchen. Eine Beschwerde des Anwalts des Angeklagten über diese schikanöse Behandlung der Prozess-BesucherInnen wurde abgewiesen. So fanden sich im Amtsgericht nicht nur eine Schulklasse und viele AntifaschistInnen ein sondern auch zahlreiche Polizei-Beamte u.a. des Staatschutzes.

Der Angeklagte machte vor Gericht keine Aussagen und wies lediglich darauf hin, dass nicht das Gericht darüber zu entscheiden habe, welche Mittel im Kampf gegen die Faschisten legitim sind und welche nicht - sondern dass dies die Sache derer ist, die sich in einem antagonistischen Verhältnis zum Faschismus befinden.

Der Zeuge der Anklage vom Stuttgarter Staatschutz sorgte für einige Erheiterung im Publikum als er ausführte, wie er den Angeklagten während einer Kundgebung mit einem Fernglas beim Verteilen des Flugblattes beobachtet haben will. Auf die Frage ob die Abnahme von DNA-Spuren und Fingerabdrücken von Plakaten sowie Hausdurchsuchungen die Regel für Ermittlungen wegen der Verteilung eines Flugblattes seien antwortete er schlicht, dass dies durchaus vorkomme.

Die Staatsanwältin versuchte offensichtlich möglichst wenig Angriffsfläche für ihre Anklage zu bieten. Im Gegensatz zur Anklageschrift behauptete sie, dass "das Flugblatt nicht auf
den ersten Blick als ein antifaschistisches Flugblatt zu erkennen sei" und daher "die Abbildung von Hakenkreuzen in diesem Fall verfolgt werden müsse". Als der Angeklagte daraufhin ein Exemplar des Flugblatts an das Publikum reichen wollte um die Absurdität dieser Argumentation aufzuzeigen, wurde dies unter Strafandrohung vom Gericht untersagt.
Auch die Argumentation der Staatsanwältin in Bezug auf den "Aufruf zu Straftaten" stellte sich vor Gericht als nicht haltbar heraus. Die von ihr in der Anklage angeführten Stellen von Urteilen aus ähnlichen Fällen wurden vom Verteidiger teilweise in ihrer ganzen Länge zitiert. So wurde deutlich, dass sie eher für einen Freispruch des Angeklagten sprechen als für dessen Verurteilung.

In seinem Plädoyer stellte der Verteidiger des Angeklagten klar, dass die Ermittlungen und die Anklage einen politischen Hintergrund haben und wie viele vorangegangene Fälle einzig der Kriminalisierung, Einschüchterung und Durchleuchtung linker Strukturen dienen.

Da das Gericht der Anklage zwar zumindest im Punkt der "Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" nicht folgte, den Angeklagten aber dennoch zu einer 3-monatigen Freiheitsstrafe zur Bewährung verurteilte, protestierten die Prozess-BesucherInnen noch im Gerichtgebäude lautstark. Sie führten außerdem eine Spontan-Demonstration in die Innenstadt durch. Diese wurde dort von der Polizei brutal aufgelöst. Mehrere TeilnehmerInnen wurden dabei verletzt und festgenommen.

Die Presse berichtete aufgrund einer hetzerischen Presseerklärung der Polizei zunächst ausschließlich von der angeblich "gewalttätig verlaufenen Demonstration". Erst in den folgenden Tagen wurden Artikel vom Prozessverlauf veröffentlicht.

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