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Wie verhalte ich mich, wenn ich vom Verfassungsschutz angesprochen werde?

Meistens kommt der Anwerbeversuch überraschend. Bevor der Verfassungsschutz jemanden anspricht, erkundigt sich er genau über die Zielperson. Deshalb wissen die Beamten im Gespräch oft viele Details, die einen im ersten Augenblick überraschen und verunsichern sollen. Sie hoffen so, die angesprochene Person leichter zum Reden zu bringen. Wenn also der Verfassungsschutz plötzlich vor Euch steht, ist es erst einmal wichtig ruhig Blut zu bewahren. Laßt euch auf keinen Fall auf Gespräche ein, sondern macht den VS-Beamten klar, dass ihr mit ihnen in keinerlei Hinsicht zusammenarbeiten werdet und sie schleunigst zu verschwinden haben. Die Verfassungsschützer sind psychologisch geschult und können auch durch scheinbar noch so harmlose Gespräche Erkenntnisse über Personen und linke Strukturen gewinnen. Lasst Euch keine Angst machen. Wenn es geht, den Ausweis zeigen lassen, den Namen, das Aussehen der Person, gegebenenfalls Auto und Autokennzeichen möglichst genau einprägen. Dies schützt zwar nicht davor, dass sie ihren Namen und das Auto wechseln, macht es ihnen aber schwerer, weiterhin Leute zu belästigen und herumzuschnüffeln. Des weiteren ist es sehr nützlich nach dem Vorfall ein schriftliches Gedächtnisprotokoll anzufertigen.

Und ganz wichtig: Redet mit FreundInnen, Bekannten und GenossInnen über den Anwerbeversuch. Ein solcher Vorfall macht Angst, und auch wenn ihr Euch nicht vorbildlich verhalten habt: Es ist nie zu spät, mit jemandem darüber zu reden. Macht den Anwerbeversuch öffentlich, denn der Verfassungsschutz ist ein Geheimdienst und scheut nichts so sehr wie die Öffentlichkeit !

Grundsätzlich:

1. Als von staatlicher Repression Betroffene trifft euch keine Schuld, ihr habt nichts "falsch" gemacht; ihr seid nicht mit den "falschen" Leuten zusammen gekommen; ihr seid aus den unterschiedlichsten Gründen vom staatlichen Repressionsapparat "ausgewählt" worden.

2. BeamtInnen des Verfassungsschutzes, deren Arbeit sich im Gegensatz zum Staatsschutz ausschließlich auf geheimdienstliche Erkenntnisse bezieht, haben keinerlei Befugnisse, eine Aussage oder Mitarbeit zu verlangen; sie haben keine Macht, juristischen oder sonstigen Druck auf dich auszuüben (auch wenn sie in Extremfällen damit drohen); deshalb verweist sie am Besten gleich des Hauses.

3. Bei VS-BeamtInnen handelt es sich immer um geschultes, professionell ausgebildetes Personal, das euch in jeder Hinsicht immer um mehrere Schritte voraus ist. Zu denken, ihnen bei einem Gespräch etwas "vorspielen", sie auf falsche Fährten locken zu können, ist fatal - ihr wurdet ja eben deshalb ausgewählt, weil sie genauestens über euch, euren (ehemaligen) Freundeskreis und über euer Freizeitverhalten Bescheid wissen. Ihr werdet niemals zufällig ausgewählt.

4. Übertriebene Vorsicht oder gar Verfolgungswahn bei der politischen Arbeit sind genau so schädlich wie Arglosigkeit und Naivität. Unbewiesene Spitzelvorwürfe und Gerüchte schaden und sind um keinen Deut besser als Spitzeltätigkeit selber.

 

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